Arzneimittelrezepte – die Bedeutung der Farben

Die verschiedenen Farben der Rezepte. Arzneimittelrezepte, die der Arzt dem Patienten ausstellt, haben oft unterschiedliche Farben. Die Bedeutung der Farben wird spätestens klar, wenn der Patient das Rezept einlösen möchte. Denn die Farben geben dem Apotheker Aufschluss darüber, wie die Rezepte abgerechnet werden müssen.

Es wird unterschieden, ob die Krankenkasse das Medikament für den Patienten übernimmt, ob der Patient das Medikament komplett selbst zahlt oder ob der Patient eine private Krankenversicherung hat, und in Vorkasse geht. Außerdem gibt es noch Rezepte, die auf die Art des Medikaments hinweisen.

 

 

Was bedeutet welche Farbe

 

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse viele Medikamente. Rezepte dieser Art sind rot. Der Patient trägt lediglich eine Rezeptgebühr von fünf bis zehn Euro. Es gibt auch gebührenfreie Rezepte, bei denen der Patient nichts mehr zahlen muss. Dies ist zum Beispiel bei Rezepten, die der Kinderarzt verordnet der Fall. Das rote Rezept behält der Apotheker ein, für seine Abrechnung.

Bei Patienten, die eine private Krankenversicherung haben, sind die Rezepte weiß oder blau. Sie legen in der Apotheke das Geld für die Medikamente vor und reichen das eingelöste Rezept bei ihrer Krankenkasse ein. Die Versicherung erstattet ihnen den Betrag im Anschluss.

Allerdings erhalten auch gesetzlich Versicherte oftmals ihre Medikamente auf blauen Rezepten. Das ist der Fall, wenn das verordnete Medikament nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen wird. Ein Beispiel dafür ist die Pille zur Empfängnisverhütung. Der Patient kann sich in der Apotheke auf Wunsch eine Kopie für die eigenen Unterlagen ausstellen lassen, die Apotheke behält das Original.

Empfiehlt der Arzt ein rezeptfreies Medikament, zum Beispiel Hustensaft, Schmerzmittel oder Nahrungsergänzung, dann ist das einzulösende Rezept grün. Dieses Rezept bleibt im Gegensatz zu den anderen Farben nicht in der Apotheke, sondern kann vom Patienten wieder mitgenommen und wieder verwendet werden.

Grüne Rezepte haben also keine Gültigkeitsbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit, die grünen Rezepte bei der Steuererklärung geltend zu machen. Sie werden dem Finanzamt als außergewöhnliche Belastung angegeben. Tipp: Macht vegane Ernährung eigentlich fitter?

 

Die gelben Rezepte

 

Bei gelben Rezepten gibt es eine Besonderheit. Hier deutet die gelbe Farbe nicht nur auf die Abrechnungsart, sondern auf die Art des Medikaments hin. Gelbe Rezepte gelten nur für Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel. Die Verordnung unterliegt strengen Auflagen. Ein Durchschlag, den der Patient zusätzlich erhält, bleibt in der Apotheke, das Original reicht die Apotheke bei der Kasse ein. Die Kette, die das Betäubungsmittel zurücklegt (vom Lieferanten zur Apotheke, zum Patienten…) muss lückenlos nachweißbar sein.

 

Auf was ist noch zu achten?

 

Rote Rezepte müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen eingelöst werden. Wird dies versäumt, können die Rezepte noch zwei Monate lang eingelöst werden. Allerdings muss dann das Medikament komplett vom Patienten bezahlt werden. Bei den blauen und weißen Rezepten beträgt die Gültigkeit 3 Monate. Die gelben Rezepte müssen innerhalb von 7 Tagen eingelöst werden, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit.

Es gibt eine Regelung, wie viele Medikamente auf je einem Rezept stehen dürfen. Bei grünen Rezepten gibt es kein Limit, es dürfen beliebig viele Arzneimittel aufgeschrieben werden. Bei den blauen, weißen, roten und gelben Rezepten ist die Anzahl auf 3 Medikamente pro Rezept beschränkt. Auch bei Medikamenten gegen Schilddrüsenbeschwerden ist dies zu beachten.